Die Abroll­ge­räu­sche von Auto­rei­fen ver­ur­sa­chen bereits ab einer Geschwin­dig­keit von 20 Kilo­me­tern mehr Lärm als der Motor. Lärm­ar­me Stras­sen­be­lä­ge tra­gen wesent­lich dazu bei, die­se Geräu­sche zu ver­rin­gern. Im Unter­schied zu Schall­schutz­fen­stern und Schall­schutz­wän­den kön­nen sie immer und über­all ein­ge­setzt werden.

Wie viel Lärm ein Stras­sen­be­lag absor­biert, hängt von der Korn­grös­se und dem Hohl­raum ab. Ein Belag gilt als «lärm­arm», wenn er den Lärm im Ver­gleich zu einem Refe­renz­be­lag am Ende der Nut­zungs­dau­er um min­de­stens ein Dezi­bel redu­ziert. Neue Belä­ge schaf­fen bis zu acht Dezi­bel. Drei Dezi­bel ent­spre­chen einer Hal­bie­rung des Verkehrs.

Unser Bei­trag zum Lärmschutz

Beim Asphalt­werk Miphalt in Lyss und Nie­der­bipp erhal­ten Sie lärm­ar­me Stras­sen­be­lä­ge in allen gän­gi­gen Nor­mie­run­gen: SDA 4–16, SDA 8–12 und SDA 4–12 (mit und ohne Kalk). Die genau­en Spe­zi­fi­ka­tio­nen zu den fünf ver­schie­de­nen Belä­gen und die aktu­el­len Prei­se fin­den Sie auf unse­rer aktu­el­len Preis­li­ste.