Mit der neu­en Ver­ord­nung über die Ver­mei­dung und die Ent­sor­gung von Abfäl­len (VVEA) des UVEK vom 4. Dezem­ber 2015 mit Inkraft­tre­ten am 1. Janu­ar 2016 wer­den der Miphalt AG kla­re Vor­ga­ben bezüg­lich der Zwi­schen­la­ge­rung von Aus­bau­asphalt auferlegt.

In die­ser Vor­ord­nung ist eben­falls die Zwi­schen­la­ge­rung von PAK-hal­ti­gem Aus­bau­asphalt defi­niert. Nach der VVEA Ver­ord­nung ist der Aus­bau­asphalt mit einem Gehalt bis zu 250 mg PAK pro kg mög­lichst voll­stän­dig als Roh­stoff für die Her­stel­lung von Bau­stof­fen zu ver­wer­ten. Aus­bau­asphalt mit einem Gehalt von mehr als 250 mg PAK pro kg darf im Rah­men von Bau­ar­bei­ten bis zum 31. Dezem­ber 2025 ver­wen­det wer­den, wenn der Aus­bau­asphalt höch­stens 1’000 mg PAK pro kg ent­hält und in geeig­ne­ten Anla­gen so mit ande­rem Mate­ri­al ver­mischt wird, dass er bei der Ver­wen­dung höch­stens 250 mg PAK pro kg enthält.

Das Ein­hal­ten die­ser Vor­ga­ben wird durch den FSKB (Fach­ver­band Schwei­ze­ri­schen Kies- und Beton­in­du­strie) und das AfU (Amt für Umwelt) des Kt. BE jähr­lich mit­tels Mate­ri­al­bi­lan­zen und Stich­pro­ben-Ana­ly­sen bezüg­lich PAK (poly­zy­kli­sche aro­ma­ti­sche Koh­len­was­ser­stof­fe) über­prüft. Sofern in den gela­ger­ten Aus­bau­asphal­ten mehr als 1’000 mg PAK pro kg fest­ge­stellt wür­den, müss­te die Miphalt AG die­ses Lager­gut auf eige­ne Rech­nung in einer Reak­tor­de­po­nie entsorgen.

Um dies zu ver­hin­dern, ist es zwin­gend, dass Sie uns ab 30t Aus­bau­asphalt mit­tels der „Mate­ri­al­de­kla­ra­ti­on Aus­bau­asphalt“ die vor­ge­se­he­ne Mate­ri­al­men­ge aus­wei­sen und ein gül­ti­ges PAK-Wert-Zeug­nis bei­le­gen. Im Dekla­ra­ti­ons­for­mu­lar für unse­re Wer­ke in Nie­der­bipp und Lyss kön­nen alle rele­van­ten Anga­ben für die Zwi­schen­la­ge­rung von Aus­bau­asphalt ange­ge­ben werden.